Infektionsschutz-Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG


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  • 100 % online – jederzeit verfügbar
  • Für alle Branchen mit Lebensmittelkontakt geeignet
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Gesundheitszeugnis
(nach §§ 42, 43 IfSG)

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  • ✓ Die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG
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(inkl. MwSt.)
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis
nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
durchgeführt durch:
Dr. med. M. Kübler
Facharzt für Allgemein- / Arbeitsmedizin

Datenschutz und Zustimmung


§§ 42, 43 IfSG

Warum ein Gesundheitszeugnis?

Eine Infektionsschutzbelehrung schützt nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch die Ihrer Kunden und Kollegen.

Mit dem richtigen Wissen zu Hygiene und meldepflichtigen Krankheiten lassen sich Infektionsrisiken deutlich verringern – und Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 42, 43 IfSG.

Pflichtbelehrung

Gesetzliche Grundlage

Früher sprach man oft vom „Gesundheitszeugnis“, heute gelten die Infektionsschutzgesetze. Wer beruflich mit Lebensmitteln umgeht, muss vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach den §§ 42, 43 IfSG absolvieren. Das Ziel: Krankheitsübertragungen verhindern und Lebensmittelsicherheit gewährleisten.

Digitale Belehrung

Online-Lösung: Schnell und flexibel

Mit unserer Online-Belehrung sind Sie zeitlich und örtlich ungebunden. Ob am Laptop, Tablet oder Smartphone – Sie können Ihre Belehrung jederzeit starten und in Ihrem eigenen Tempo absolvieren. Sparen Sie sich lange Wartezeiten und vereinfachen Sie Ihre Dokumentation.

Wichtige Inhalte

Inhalte auf einen Blick

  • Meldepflichtige Krankheiten
    (z.B. Salmonellen, Noroviren, Hepatitis A)
  • Hygienemaßnahmen
    (z. B. gründliche Händehygiene, Desinfektion, saubere Arbeitskleidung)
  • Übertragungswege
    (wie Krankheitserreger über Lebensmittel und Oberflächen verbreitet werden)
  • Verhaltensregeln
    (richtiges Handeln bei Krankheitsanzeichen und Verdachtsfällen)

Bescheinigung per Email

Sofortiger Nachweis

Nach Abschluss Ihres Online-Kurses erhalten Sie umgehend eine Bescheinigung, die Sie ausdrucken oder digital vorzeigen können. So haben Sie jederzeit den Nachweis zur Hand, falls er von Behörden oder Arbeitgebern verlangt wird.

Schritt für Schritt

So funktioniert’s

  • Registrieren:
    Legen Sie kostenlos Ihren Zugang an.
  • Kurs starten:
    Lernen Sie Schritt für Schritt die wesentlichen Inhalte.
  • Abschlusstest:
    Überprüfen Sie Ihr Wissen in einem kurzen Test.
  • Zertifikat:
    Drucken Sie Ihre Bescheinigung aus oder speichern Sie sie digital.

Maximaler Nutzen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zeit- und ortsunabhängig:
    Keine Anfahrtswege oder Wartezeiten
  • Rechtssicher:
    Inhalte basieren auf §§ 42, 43 IfSG
  • Praxisnah:
    Konkrete Beispiele für den Alltag im Lebensmittelbereich
  • Sofortiger Nachweis:
    Zertifikat direkt nach erfolgreichem Abschluss

Der Ablauf Ihrer Infektionsschutz Belehrung:

Sie benötigen eine Belehrung nach IfSG?

Sie fragen sich, wo und wie Sie die Belehrung absolvieren können?

Bestellen Sie hier auf unserer Webseite Ihr Gesundheitszeugnis

Wir zeigen Ihnen ein kurzes 15 Minuten Video, welches Sie von überall aus online anschauen können

Im Anschluss überprüfen wir anhand Ihres Ausweises ihren Namen.

Sie erhalten direkt danach Ihr Zertifikat per Email

Sie erhalten per Email Ihr Zertifikat. Dies ist deutschlandweit gültig.

Üblicherweise verschicken wir Ihr Zertifikat innerhalb von 1 Stunde.

FAQ
Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis
Wie läuft eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab?
Sie melden sich beim zuständigen Gesundheitsamt oder bei uns hier auf dieser Webseite an und nehmen an einer Schulung teil, in der Hygienevorschriften und meldepflichtige Krankheiten erklärt werden. Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Arbeitsantritt vorlegen müssen.
Kann der Hausarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen?
In der Regel übernimmt das Gesundheitsamt diese Belehrung und stellt die entsprechende Bescheinigung aus. Vom Gesundheitsreferat beauftragte Ärzte unterstützen die Gesundheitsämter.
Wie oft ist eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durchzuführen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstbelehrung, die vor Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen hat. Diese muss durch das Gesundheitsamt oder ausgewählte Ärzte erfolgen. Die Folgebelehrung kann auch innerhalb von Betrieben von fachkundigen Mitarbeitern durchgeführt werden. Die Folgebelehrung ist alle 2 Jahre durchzuführen.
Wie muss eine Belehrung erfolgen?
Sie muss in verständlicher Form (mündlich und/oder schriftlich) über die Übertragungswege von Krankheiten sowie Hygienemaßnahmen informieren. Oft wird dafür ein standardisiertes Verfahren genutzt, entweder vor Ort oder online.
Wer bezahlt die Belehrung im Infektionsschutzgesetz?
Üblicherweise trägt entweder der Arbeitgeber die Kosten oder übernimmt sie selbst. Die genauen Regelungen können jedoch variieren, je nach Region und Anstellungsvertrag. Häufig bezahlen die Mitarbeiter dies selbst und erhalten vom ihrem Arbeitgeber im Nachhinein die Kosten erstattet.
Sind Infektionsschutzbelehrung und Gesundheitszeugnis das Gleiche?
Ja, umgangssprachlich wird „Gesundheitszeugnis“ noch häufig verwendet, obwohl die aktuelle Bezeichnung offiziell „Infektionsschutzbelehrung“ nach §§ 42, 43 IfSG ist. Inhaltlich meinen beide Begriffe jedoch dasselbe.
Welche Krankheiten sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig?
Dazu gehören unter anderem Salmonellen, Noroviren und Hepatitis A. Eine vollständige Liste ist im Infektionsschutzgesetz aufgeführt und wird bei der Belehrung erläutert.
Was macht man bei einer Infektionsschutzbelehrung?
Man lernt, wie übertragbare Krankheiten entstehen und wie man sie durch richtige Hygiene und Verhalten im Lebensmittelumgang verhindert. Außerdem erfährt man, wann und wie man Verdachtsfälle melden muss.
Kann man eine Infektionsschutzbelehrung online machen?
Ja, Anbieter ermöglichen mittlerweile eine Online-Schulung, so wie hier auf dieser Webseite. Sie absolvieren die Module in Ihrem eigenen Tempo und erhalten nach bestandener Prüfung Ihren Nachweis digital.
Was ist eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz?
Hierbei handelt es sich um eine vorgeschriebene Erstbelehrung für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen. Sie dient dazu, das Wissen über Hygienevorschriften und meldepflichtige Krankheiten zu vermitteln.
Wer benötigt eine Infektionsschutzbelehrung?
Grundsätzlich alle Personen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie Köche, Servicekräfte oder Kantinenpersonal. Auch in Kitas und Schulen ist die Belehrung relevant, wenn Lebensmittel zubereitet oder ausgegeben werden.
Wie lange dauert eine Infektionsschutzbelehrung?
Üblicherweise nimmt sie zwischen 15 und 30 Minuten in Anspruch, je nach Format und Anbieter. Bei Online-Kursen können Sie sich die Zeit selbst einteilen.
Wie schnell erhält man die Bescheinigung?
Meist wird die Teilnahmebestätigung direkt nach Abschluss ausgehändigt oder online bereitgestellt. Dadurch können Sie den Nachweis in der Regel sofort verwenden.
Ist die Infektionsschutzbelehrung in ganz Deutschland gültig?
Ja, denn sie basiert auf dem bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz.

Gesundheitszeugnis
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